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   BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B   

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BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B (https://dejure.org/2007,56886)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B (https://dejure.org/2007,56886)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - B 3 KR 14/07 B (https://dejure.org/2007,56886)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 13 KR 239/04
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KR 134/06
  • BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B
    Dazu hätte dargelegt werden müssen, dass das Krankenhaus im Jahre 2003 (und nicht erst im Jahr 2004, wie das Parallelverfahren B 3 KR 16/07 B zeigt) organisatorisch, personell und von der Sachausstattung her auf ambulante Operationen eingestellt war und solche Operationen auf Kosten der Krankenkassen auch durchgeführt hat, sodass sich das Unterlassen der Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V nicht als bewusste Entscheidung, sondern als reines Versehen darstellt und ein bereicherungsrechtlicher Anspruch, der nach der Rechtsprechung des 3. und 6. Senats des BSG bei Verstößen gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Vorschriften des Leistungserbringerrechts - insbesondere bei Tätigwerden außerhalb des danach eröffneten Tätigkeitsbereichs - grundsätzlich ausgeschlossen ist, hier ausnahmsweise in Betracht kommt, wie es in der Entscheidung vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R - (BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) der Fall war.

    Das von der Klägerin als angeblich divergierend herangezogene Urteil des Senats vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R - (aaO) ist vom LSG mehrfach zitiert worden.

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B
    Eine Klärungsbedürftigkeit ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B
    4 1) Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B
    4 1) Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 16/07 B
    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B
    Dazu hätte dargelegt werden müssen, dass das Krankenhaus im Jahre 2003 (und nicht erst im Jahr 2004, wie das Parallelverfahren B 3 KR 16/07 B zeigt) organisatorisch, personell und von der Sachausstattung her auf ambulante Operationen eingestellt war und solche Operationen auf Kosten der Krankenkassen auch durchgeführt hat, sodass sich das Unterlassen der Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V nicht als bewusste Entscheidung, sondern als reines Versehen darstellt und ein bereicherungsrechtlicher Anspruch, der nach der Rechtsprechung des 3. und 6. Senats des BSG bei Verstößen gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Vorschriften des Leistungserbringerrechts - insbesondere bei Tätigwerden außerhalb des danach eröffneten Tätigkeitsbereichs - grundsätzlich ausgeschlossen ist, hier ausnahmsweise in Betracht kommt, wie es in der Entscheidung vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R - (BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) der Fall war.
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